Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.      Geltungsbereich

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Nachfolgenden AGB genannt) gelten gegenüber Unternehmen gemäß §14 BGB und Verbrauchern gemäß § 13 BGB für die Erbringung von Leistungen durch Claudia Feldmann Fotografie.
  2. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Geltung dieser AGB für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Auftraggebers, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung dieser AGB bedarf.
  3. Von diesen AGB abweichende Regelungen erfordern im Einzelfall eine gesonderte schriftliche Vereinbarung der Parteien. Soweit ein Auftraggeber Verbraucher ist, genügt abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen des Auftraggebers gegenüber Claudia Feldmann Fotografie oder Dritten die Textform.
  4. Abweichende AGB des Auftraggebers sind nur dann gültig, sofern diese von Claudia Feldmann Fotografie ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Dies gilt auch, wenn durch Claudia Feldmann Fotografie den AGB des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltlos erbracht werden.

 

2.     Zustandekommen des Vertrages/Vertragsgegenstand

  1. Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von Claudi Feldmann Fotografie erstellten Produkte, gleichgültig in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt werden oder vorliegen (z.B. Daten, digitale Bilder oder Alben, Videos, ausgedruckte Fotos usw.)
  2. Die Grundlage der Vertragsbeziehung stellt das von Claudia Feldmann Fotografie erstellte Angebot dar. Dieses Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Bestimmung enthalten ist, für den Zeitraum von 2 Wochen ab Zugang des Angebots beim Auftraggeber.
  3. Mit fristgerechter Unterzeichnung dieses Angebots, Rücksendung an Claudia Feldmann Fotografie und Leistung der Anzahlung gilt der Vertrag für beide Parteien als verbindlich geschlossen.
  4. Mit Annahme des Angebots erkennt der Auftraggeber die darin enthaltenen Bestimmungen und die Geltung dieser AGB an.
  5. Claudia Feldmann Fotografie stellt dem Auftraggeber ausgewähltes Fotomaterial zur Verfügung, Die Fotografin nimmt die Bilderauswahl wahr, auch für solche Bilder, die in der Online-Galerie zu sehen sind.
  6. Der Auftraggeber erhält die digital bearbeiteten Bilder im JPG-Format auf einem USB-Stick, CD oder zum Download in einer passwortgeschützten Online-Galerie.
  7. Für Claudia Feldmann Fotografie vorgesehene Liefertermine und Fristen hinsichtlich der Übergabe der Bilder sind freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart sind. In der Regel wird das Fotomaterial innerhalb von 3 Wochen nach dem Fototermin dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Werden die Bilder in der Online-Galerie zugänglich gemacht, erfolgt dies innerhalb einer Woche nach dem Fototermin, jedoch spätestens nach Zahlungseingang.

 

3.     Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen

  1. Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Feiern und Veranstaltungen macht Claudia Feldmann Fotografie darauf aufmerksam, dass der Auftraggeber (das Brautpaar, der Veranstalter usw.) dafür sorgt, die teilnehmenden Gäste darüber zu informieren, dass bei der Veranstaltung fotografiert wird. Es sollte eine Einwilligung der Gäste durch den Auftraggeber eingeholt werden.
  2. Der Auftraggeber hat die Verpflichtung, Claudia Feldmann Fotografie darüber zu informieren und dafür zu sorgen, dass Personen, von denen keine Einwilligung vorliegt, auf Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.
  3. Unterlässt der Auftraggeber die unter 3.2 genannte, vorgeschriebene Information und Einholung von Einwilligungen seiner Gäste, stellt der Auftraggeber Claudia Feldmann Fotografie von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese hinsichtlich einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.
  4. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt des vereinbarten Fotoshootings die ausgewählte Lokalität/Ort genutzt und fotografiert werden darf. Der Auftraggeber hat sich insbesondere um die Einwilligung des Eigentümers zu kümmern, es sei denn, es ist anders schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.
  5. Hat der Auftraggeber die vorgenannte Anfrage versäumt und/oder lehnt der Eigentümer des Veranstaltungsortes bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Claudia Feldmann Fotografie ab, hat der Auftraggeber das vereinbarte Honorar vollständig zu tragen.

 

4.      Bearbeitung der angefertigten Bilder

  1. Über den gewöhnlichen bildgestalterischen Stil von Claudia Feldmann Fotografie kann sich der Auftraggeber anhand gezeigter Bilder auf der Homepage/Facebook/ Instagram entsprechend informieren.
  2. Wünscht der Auftraggeber eine über den gewöhnlichen Stil von Claudia Feldmann Fotografie hinausgehende Bildbearbeitung (z.B. zusätzliche Bildretusche), ist dies nicht in dem Auftrag enthalten und daher vom Auftraggeber gesondert zu vergüten.
  3. Ein Reklamationsrecht besteht hinsichtlich der bearbeiteten Bilder für 14 Tage nach Übergabe. Nach der Übergabe der Lichtbilder bzw. Zugriff auf die Bilddateien muss der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen schriftlich (E-Mail ist ausreichend) Claudia Feldmann Fotografie etwaige Reklamationen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Auftraggeber die Bilder als ordnungs- und vertragsgemäß abgenommen.

 

5.      Nutzungsrechte und Urheberrecht

  1. Der Fotografin steht als Eigentümerin das ausschließliche Urheberrecht an allen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag gefertigten Lichtbildwerken zu.
  2. Fotoaufnahmen werden grundsätzlich für den privaten Gebrauch des Auftraggebers erstellt. Der Auftraggeber erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz, die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen und im Familien- und Bekanntenkreis auch weiterzugeben.
  3. Die Verwendung der Bilder in Onlinemedien und sozialen Netzwerken ist nur gestattet mit deutlich sichtbarer Verwendung des von Claudia Feldmann Fotografie vorgegebenen Urhebervermerks:
    „Foto: Claudia Feldmann Fotografie“
    in zweifelsfreier Zuordnung zur jeweiligen Fotografie.
    Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung durch den Auftraggeber berechtigt Claudia Feldmann Fotografie zum Schadensersatz.
  4. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet.
  5. Die Nutzungsrechte des Auftraggebers an den Fotoaufnahmen von Claudia Feldmann Fotografie gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung seitens des Auftraggebers auf diesen über.
  6. Möchte der Auftraggeber die Fotoaufnahmen gewerblich bzw. kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenshomepage, zu Werbezwecken, in social Media, Flyer etc. muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort erfolgt die Benennung, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden. Die kommerzielle Nutzung umfasst insbesondere
    –     jegliche Bearbeitung, Änderung, Umgestaltung oder Weitergabe des Bildmaterials,
    –     die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art
    –     die Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven.
  7. Auf Anfrage durch Claudia Feldmann Fotografie ist der Auftraggeber verpflichtet, Claudia Feldmann Fotografie Auskunft über die Nutzung der Bilddateien zu erteilen.
  8. Claudia Feldmann Fotografie dar die Fotoaufnahmen vom Auftraggeber im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Messen, Ausstellungen, Homepage, Blog etc.)
  9. Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Claudia Feldmann Fotografie.
  10. Wünscht der Auftraggeber ein erweitertes Nutzungsrecht von den Fotografien zur weiteren Bearbeitung, ist Claudia Feldmann Fotografie zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung des Nutzungsrechts fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind.
  11. Individuelle, abweichende Regelungen der Nutzungs- und Urheberrechte müssen schriftlich vereinbart werden.

 

6.     Vergütung

  1. Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschal in Rechnung gestellt. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die vereinbarte Vergütung ist spätestens bei Entgegennahme der vereinbarten Leistung zu bezahlen. Bei Zustellung über den Postweg wird um Vorkasse gebeten. Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung bleiben die gelieferten Fotografien Eigentum von Claudia Feldmann Fotografie.
  3. Sollte es nicht zur vollständigen Durchführung eines Shootings kommen, sind die erbrachten Teilleistungen anteilig gemäß dem vereinbarten Honorar zu vergüten.
  4. Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Overtime etc. sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Auftraggeber zusätzlich getragen werden, sofern nicht anders vereinbart.

 

7.      Stornierung

  1. Sobald der Auftraggeber eine Auftragsbestätigung von Claudia Feldmann Fotografie erhalten hat, hält sich Claudia Feldmann Fotografie diesen Termin für den Kunden frei. Claudia Feldmann Fotografie kann für diese Zeit/diesen Tag daher keine weiteren Aufträge annehmen.
  2. Für die Reservierung einer Hochzeitsreportage wird eine Anzahlung fällig. Die Anzahlung wird bei der Auftragsstornierung durch den Auftraggeber von Claudia Feldmann Fotografie einbehalten. Sie ist als Ausgleich für bereits erbrachte Leistungen und dafür, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.
  3. Die Ausfallvergütung ist bei einem Rücktritt des Vertrages bis 30 Tage vor dem gebuchten Termin mit Einbehaltung der Anzahlung abgegolten. Bei einer Auftragsstornierung innerhalb von 14 Tagen vor dem gebuchten Termin werden insgesamt 60 % des vereinbarten Honorars fällig. Bei einer Stornierung am Tag des vereinbarten Termins wird der gesamte Betrag fällig. Der pauschalisierte Betrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Claudia Feldmann Fotografie einen höheren oder der Auftraggeber einen niedrigeren Schaden nachweist.
  4. Wird das Fotoshooting durch den Auftraggeber vorzeitig abgebrochen, gleich aus welchem Grund, so ist das vollständige Honorar für die erstellten Bilddateien fällig.

 

8.     Widerrufsrecht

  1. Der Auftraggeber kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angebe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) wiederrufen. Der Widerruf muss ausdrücklich erfolgen.
  2. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform und nicht vor Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 246a § 1 Abs. 2 S 1 Nr. 1 oder Art. 246 b § 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
    Claudia Feldmann Fotografie
    Hembergener Str. 66
    48369 Saerbeck
    E-Mail: info@cffoto.de
  3. Soweit die Fotografin mit der Erbringung der Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, erlischt das Widerrufsrecht, wenn die Leistung vollständig erbracht ist. Für bis zum Widerruf erbrachte Teilleistungen hat Claudia Feldmann Fotografie einen Anspruch auf deren Vergütung. Mit der Annahme dieser AGB erklärt der Auftraggeber seine Kenntnis von dem Verlust seines Widerrufsrechts unter den genannten Voraussetzungen.
  4. Soweit der Vertrag auf Lieferung von digitalen Inhalten, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden, gerichtet ist, erlischt das Widerrufsrecht des Auftraggebers, wenn dieser mit der Erfüllung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich einverstanden ist. Mit der Annahme dieser AGB erklärt der Auftraggeber seine Kenntnis von dem Verlust dessen Widerrufsrechts unter dieser Voraussetzung.
  5. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Auftraggeber in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt hat.

 

9.     Haftung

  1. Claudia Feldmann Fotografie haftet gegenüber dem Auftraggeber, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Im Übrigen ist die Haftung von Claudia Feldmann Fotografie auf vertrags-typische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens der 5-fachen Auftragssumme begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.
  3. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt Claudia Feldmann Fotografie. Ist der Auftraggeber im Nachgang mit der technischen und/oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet. Auf der Homepage sowie auf der Facebook-Seite und dem Instagram-Profil von Claudia Feldmann Fotografie kann sich der Auftraggeber über den bildgestalterischen Stil Eindrücke verschaffen, sich informieren und vorab Wünsche äußern.
  4. Claudia Feldmann Fotografie haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen, es sei denn, es liegt ein entsprechender schriftlicher Property Release vor.
  5. Claudia Feldmann Fotografie haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Auftraggeber, die durch den Zusammenhang von durch Claudia Feldmann Fotografie erstellten Fotografien und Tete entstehen. Die Darstellung von Fotografien in einem bestimmten Kontext obliegt allein dem Auftraggeber.
  6. Für die Verfügbarkeit oder die korrekte Funktionalität von Infrastruktur, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Claudia Feldmann Fotografie liegen, wird keine Haftung von Claudia Feldmann Fotografie begründet.
  7. Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Claudia Feldmann Fotografie verjähren – ausgenommen bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist einschlägig ist.
  8. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter von Claudia Feldmann Fotografie sowie Dritten, die durch Claudia Feldmann Fotografie eingeschaltet wurden.
  9. Der Auftraggeber haftet für das gesundheitliche Wohl der abgebildeten Personen und Tiere. Gleiches gilt für von ihm gestellte Helfer und weitere Beteiligte. Es liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers über die Ausführung von riskanten Aktionen zu entscheiden.

 

10.  Datenschutz – DSGVO

  1. Die Datenerhebung und Verarbeitung durch Claudia Feldmann Fotografie ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Ar. 6 Abs. 1b DSGVO. Eine Weitergabe der Daten – darunter fallen auch Fotografien von Personen – an Dritte findet ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung und betrieblicher Verpflichtungen statt.
  2. Es existieren gültige Verträge zu Datenverarbeitung im Auftrag – auch Auftragsdatenverarbeitung – welche eine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten durch einen Dienstleister auf Weisung von Claudia Feldmann Fotografie regeln.
  3. Claudia Feldmann Fotografie setzt zur Datenspeicherung technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen auf dem aktuellen Stand der Technik ein, die sicherstellen, dass die Vorschriften des Datenschutzes beachtet werden. Bei technischen Weiterentwicklungen oder rechtlichen Änderung behält sich Claudia Feldmann Fotografie das Recht vor, die Sicherheitsmaßnahmen anzupassen.

 

11.    Salvatorische Klausel, Gerichtsstand, Erfüllungsort

  1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, nicht durchsetzbar sein oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so beleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.
  2. Die Fotografin Claudia Feldmann macht darauf aufmerksam, dass sie nicht bereit und verpflichtet ist, an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  3. Erfüllungsort ist Saerbeck. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Saerbeck.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts, wenn a) der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder b) der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
  5. Ist der Auftraggeber Verbraucher gemäß § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.
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